Themen und Adressatenkreis
Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat das Familienrecht stark verändert – in den Auswirkungen auf die Paare und die Eltern-Kind-Beziehung nicht weniger als eine Gesetzesrevision. Die Tagung beginnt daher mit einem Überblick über die familienrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den letzten zwölf Monaten.
Die neue Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht wirft für Anwaltschaft und Gerichte schwierige und zum Teil neue Fragen prozessrechticher Natur auf. Sie führt auch dazu, dass vermehrt auf weitere sozialversicherungsrechtlichen Fragen (nebst der gesetzlich geregelten Teilung der Ansprüche aus beruflicher Vorsorge bei Scheidung) der Eheleute und der Kinder während bestehender Ehe geachtet werden muss.
Nach dem im Gesetz vorgegebenen Paradigmawechsel im Sorgerecht, nunmehr verschärft als Folge der neueren Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht, stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist die alleinige elterliche Sorge noch anzuordnen?
Andererseits häufen sich Konflikte rund um die Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr, und somit die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen von Entscheiden von Gerichten und Behörden.
Ebenfalls für die Schweiz bedeutsame Neuerungen im internationalen Kindesrecht zeichnen sich in Vorhaben der EU ab, so u.a. in einem Grundsatz «Parent in one country, parent in every country». Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Ehegüterrecht verläuft weniger abrupt, bedarf aber sorgfältiger Beachtung bei der Planung und Gestaltung der vermögensrechtlichen Verhältnisse der Eheleute – deren praktische Bedeutung mit der 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision noch zunehmen wird. Zu spezifischen Fragen bei Unternehmen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung hat sich das Bundesgericht geäussert, zu anderen noch nicht. Bei der aktuellen Überarbeitung der erbrechtlichen Unternehmungsnachfolgeplanung dürfen güterrechtliche Instrumente und Schranken nicht vergessen werden.
Donnerstag, 15. Dezember 2022, Hotel Marriott, Zürich
oder Online-Teilnahme (Live-Stream)
Hinweis zu COVID-19: Sollte eine Präsenzveranstaltung vorübergehend unzulässig oder nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Tagung ausschliesslich online durchzuführen.
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