Anhand von praktischen Übungsfällen werden in sechs Doppelstunden die wesentlichsten Pfeiler des anwaltlichen Berufs- und Standesrechts sowie des Beurkundungsrechts vermittelt. Im Teil Anwaltsrecht (4-5 Doppelstunden) werden die Rechtsgrundlagen des Anwaltsrechts, die allgemeinen Pflichten des Anwalts sowie die wichtigsten Regeln behandelt, die der Anwalt gegenüber Staat, Kollegen und Mandanten zu beachten hat. Im Teil Beurkundungsrecht (1-2 Doppelstunden) werden anhand praktischer Fallbeispiele die Grundzüge des Beurkundungsverfahrens und die wichtigsten Beurkundungsregeln behandelt.

Informationen

 

Dozierender   lic. iur. Simon Schneider
Inhalt/Lernziele   FS25 Kursbeschrieb Anwalts- und Beurkundungsrecht  (Aktualisierung im Januar 2026)
 Durchführung Daten FS26: 25.02., 11.03., 25.03., 01.04., 29.04., 13.05.2026
jeweils 20:15 bis 22:00 Uhr
Ort: Universität St.Gallen
Raum: A, 01 01-011
Präsenzveranstaltung mit Zoom Livestream (ohne Aufzeichnung)
Änderungen entnehmen Sie bitte dem Onlinestundenplan.
 Kosten 6 Doppellektionen = CHF 150.-
Die Rechnungsstellung erfolgt im Laufe des Semesters (per Post).
 Anmeldung FS26: Selbsteinschreibung ab 1. Februar 2026 (08:00 Uhr) bis 1. März 2026 (18:00 Uhr) über die Online-Lernplattform des IRP-HSG möglich.

Nach erfolgter Einschreibung wird die ganze Kursgebühr fällig. Eine Abmeldung nach erfolgter Einschreibung in die Veranstaltung ist nicht möglich. Es werden nur eingeschriebene Teilnehmer in die Veranstaltung zugelassen.

Unterlagen Die Unterrichtsmaterialien werden auf der Online-Lernplattform des IRP-HSG zur Verfügung gestellt.
 Bestätigung In der Anwaltsausbildung werden keine Prüfungen durchgeführt. Auf Wunsch wird eine Einschreibebestätigung ausgestellt.