Anhand von praktischen Fragestellungen sollen verschiedene Themen des Zivilprozessrechts vertieft werden. Dabei wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung behandelt und auf Fragen eingegangen, die bisher kontrovers diskutiert und in der kantonalen Rechtsprechung unterschiedlich entschieden worden sind. Behandelt werden im Weiteren die Erlasse und Weisungen im Kanton St.Gallen. Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des allgemeinen Zivilprozessrechts voraus.

Informationen
Dozierender lic. iur. Rolf Brunner
 Inhalt/Lernziele FS 25 Kursbeschrieb Schweizerisches Zivilprozessrecht (Aktualisierung Januar 2026)
 Durchführung Daten FS26: 16.02., 23.02., 02.03., 09.03., 16.03., 23.03., 30.03., 13.04., 27.04., 11.05., 18.05. und 01.06.2026
jeweils 18:15 bis 20:00 Uhr
Ort: Universität St.Gallen Raum: C, 58 58-022
Präsenzveranstaltung mit Zoom Livestream (ohne Aufzeichnung)
 Kosten 12 Doppellektionen = CHF 300.-
Die Rechnungsstellung erfolgt im Laufe des Semesters (per Post).
 Anmeldung FS26: Selbsteinschreibung ab 1. Februar 2026 (08:00 Uhr) bis 1. März 2026 (18:00 Uhr) über die Online-Lernplattform des IRP-HSG möglich.

Nach erfolgter Einschreibung wird die ganze Kursgebühr fällig. Eine Abmeldung nach erfolgter Einschreibung in die Veranstaltung ist nicht möglich. Es werden nur eingeschriebene Teilnehmer in die Veranstaltung zugelassen.

 Unterlagen Die Unterrichtsmaterialien werden auf der Online-Lernplattform des IRP-HSG zur Verfügung gestellt.
 Bestätigung In der Anwaltsausbildung werden keine Prüfungen durchgeführt. Auf Wunsch wird eine Einschreibebestätigung ausgestellt.