Die Berufliche Vorsorge ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Der Zugang ist nicht einfach, zumal neben dem zwingenden Bundessozialversicherungsrecht das dispositive Privatrecht im überobligatorischen Bereich zur Anwendung gelangt. Nebst den in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Rechtsgrundlagen (BVG, FZG, OR, ZGB u.a.m.) kommt der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine überragende Bedeutung zu. Immer wieder wird durch klärende Urteile die Jahrzehnte alte Praxis durchgeschüttelt.
Auch heute noch gibt es auf zahlreiche Fragen keine klaren Antworten und neue Problemkreise treten immer wieder auf. Ziel ist es, den Tagungsteilnehmenden Argumente und Entscheidungshilfen zu geben, die in der täglichen Arbeit weiterhelfen.
Schwerpunkte
- Herausforderungen des Leistungsrecht:
- Invaliditätsleistungen nach der IVG-Revision
- Anrechnungsprinzip
Durchführungsfragen
- Mitwirkungsrechte des Personals
- Pension Fund Governance und Pension Fund Diversity Management
- Datenschutz
Strukturfragen
- Kompetenzteilung in der Führung
- Fragwürdige Typologisierung von Vorsorgeeinrichtungern
- Herausforderungen durch die Babyboomer.
Dienstag, 17. Mai 2022, Grand Casino Luzern
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an Mitglieder von Stiftungsräten, Mitarbeitende von Vorsorgeeinrichtungen, Rechtsberater und an Angehörige der Anwaltschaft und der Rechtspflege. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Dr. iur. Hans-Ulrich Stauffer |
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Referierende |
lic. iur. Simone Emmel Dr. iur. Franziska Grob
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Dr. iur. Aline Kratz-Ulmer
Dr. iur. Markus Moser
Dr. iur. Christina Ruggli-Wüest
Patrick Spuhler, dipl. phil. II
Dr. iur. Hans-Ulrich Stauffer |