Die Berufliche Vorsorge ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Der Zugang ist nicht einfach, zumal neben dem zwingenden Bundessozialversicherungsrecht das dispositive Privatrecht im über-obligatorischen Bereich zur Anwendung gelangt. Nebst den in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Rechtsgrundlagen (BVG, FZG, OR, ZGB u.a.m.) kommt der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine überragende Bedeutung zu. Immer wieder wird durch klärende Urteile die Jahrzehnte alte Praxis durchgeschüttelt.
Auch heute noch gibt es auf zahlreiche Fragen keine klaren Antworten und neue Problemkreise treten immer wieder auf. Ziel ist es, den Tagungsteilnehmenden Argumente und Entscheidungshilfen zu geben, die in der täglichen Arbeit weiterhelfen.
Schwerpunkte
– Unterstellungsfragen in Spezialfällen: Verwaltungsräte und bei internationalen Arbeitserhältnissen
– Umsetzungsfragen der erweiterten Begünstigung nach Art. 20a BVG
– Durchführungsfragen in der Säule 3a und bei Freizügigkeitseinrichtungen
– Häufige Fehler und Versäumnisse in der Durchführung der beruflichen Vorsorge – und wie sich diese vermeiden lassen
– Notwendige und unerwünschte Solidaritäten in der beruflichen Vorsorge
– Ausblick auf die Reformvorschläge für die 2. Säule
Dienstag, 11. Mai 2021, online-Veranstaltung
Hinweis zu COVID-19: Sollte Präsenzunterricht vorübergehend unzulässig oder nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Tagung online durchzuführen, zu verschieben oder abzusagen.
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an Mitglieder von Stiftungsräten, Mitarbeitende von Vorsorgeeinrichtungen, Rechtsberater und an Angehörige der Anwaltschaft und der Rechtspflege. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Dr. iur. Hans-Ulrich Stauffer |
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Referierende |
Dr. Franziska Grob
Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler
Dr. iur. Aline Kratz-Ulmer
Dr. iur. Markus Moser
Dr. iur. Christina Ruggli Wüest
Patrick Spuhler, dipl. phil. II |