Fragen im Sozialversicherungsrecht – und Antworten dazu
Ein kritischer Blick auf aktuelle Anwendungsfragen im Sozialversicherungsrecht

Die Sozialversicherungsrechtstagung 2019 des IRP-HSG stellt kritische Fragen. Ausgangspunkt bildet die aktuelle Rechtsanwendung – sie soll befragt und vielleicht hinterfragt werden. Dabei wird ein weiter Fokus gewählt, der Leistungsfragen und Verfahrensfragen einschliesst und daneben Blicke auf benachbarte Bereiche wirft.

Damit will die Tagung ein konzentriertes up-date der Teilnehmenden erreichen. Sie werden mit den Vorträgen und Diskussionen an der Tagung vertraut(er) gemacht mit aktuellen, umstrittenen Entwicklungen und können so Antworten finden. Die Referierenden kennen die zu diskutierenden Fragen aus eigener, langjähriger Praxis. Damit ist gesichert, dass die Tagung ertragsreich, intensiv und abwechslungsreich werden wird.

An der Tagung werden Unterlagen abgegeben; nach der Tagung erscheint ein Tagungsband, der allen Teilnehmenden abgegeben werden wird. Die Diskussionsrunden ermöglichen eine weitere Vertiefung der verschiedenen Tagungsthemen.

Schwerpunkte:
– Beweisrecht: Strukturiertes Beweisverfahren – Gutachten – medizinische Diskrepanzen
– Rentenrevision: Wohin des Weges?
– Schadenverhinderungs- und Schadenminderungspflicht
– Kostengutsprache in der Krankenversicherung
– Leistungen der Grundpflege

Die Tagung richtet sich an Vertretungen von Sozialversicherungen, an Anwältinnen und Anwälte, an Rechtsschutzversicherungen, an Mitglieder von Gerichten, an Vertretungen von Beratungsstellen und an interessierte Ärztinnen und Ärzte.

Dienstag, 4. Juni 2019, Grand Casino Luzern

 

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich an Vertretungen von Sozialversicherungen, an Anwältinnen und Anwälte, an Rechtsschutzversicherungen, an Mitglieder von Gerichten, an Vertretungen von Beratungsstellen und an interessierte Ärztinnen und Ärzte.

Programm
09.20 Begrüssung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
09.30 – 10.00 Wie gehen Versicherungsgerichte mit medizinischen Diskrepanzen um? Dr. iur. Susanne Bollinger
10.00 – 10.40 Ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Grundpflege konsistent? Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
10.40 – 11.10 Pause
11.10 – 11.40 Grenzen des strukturierten Beweisverfahrens nach BGE 141 V 281? Dr. iur. Marco Weiss
11.40 – 12.20 Was kann das medizinische Gutachten leisten? Und was nicht? Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
12.20 – 12.45 Diskussionsrunde I
12.45 – 14.00 Mittagessen
14.00 – 14.30 Wie weit geht die Schadenverhinderungs und
-minderungspflicht?
Dr. iur. Marco Reichmuth
14.30 – 15.00 Die Kostengutsprache der Krankenversicherung – was bedeutet sie, und was nicht? Dr. iur. Eva Druey Just
15.00 – 15.30 In welche Richtung weist die (neuere) Rechtsprechung zur Rentenrevision nach Art. 17 ATSG? lic. iur. Thomas Flückiger
15.30 – 16.00 Diskussionsrunde II
16.00 Apéro
Tagungsleitung

Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Rechtsanwalt, Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Titularprofessor an den Universitäten Bern und St.Gallen, KSPartner, Zürich/St.Gallen

Referierende

Dr. iur. Susanne Bollinger
Rechtsanwältin, Vizepräsidentin, Obergericht des Kantons Schaffhausen, Schaffhausen

 

Dr. iur. Eva Druey Just
Rechtsanwältin, Vincenz&Partner, Chur

 

lic. iur. Thomas Flückiger
Rechtsanwalt, Präsident Versicherungsgericht, Obergericht des Kantons Solothurn, Solothurn

 

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
Lehrbeauftragter an der Universität St.Gallen für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt und Notar, Glarus

 

Dr. iur. Marco Reichmuth
Rechtsanwalt, Leiter der Ausgleichskasse medisuisse, St.Gallen

 

Dr. iur. Marco Weiss
Lehrbeauftragter ZHAW, Winterthur