Observation und Gutachten – ein geschärfter Blick auf die aktuelle Gesetzeslage im Sozialversicherungsrecht
Oft werden bei Gutachten auch Berichte über Observationen einbezogen. Die Veranstaltung vom 24. September 2019 richtet einen geschärften Blick auf die aktuelle Praxis zu den Observationen. Es geht um die neuen gesetzlichen Bestimmungen von Art. 43a und Art. 43b ATSG und die dazu gehörigen Verordnungsbestimmungen. Was gilt bei Observationen im Sozialversicherungsrecht? Wie geht die sachverständige Person mit Observationsergebnissen um?
Dienstag, 24. September 2019, Zurich Marriott Hotel (Nachmittagsveranstaltung)
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Gutachten haben im Haftpflicht- und Versicherungsbereich eine herausragende Bedeutung. In den vielen Fällen werden sie standardmässig – vielleicht gar routinemässig – in Auftrag gegeben. Einfach ist der Umgang mit Gutachten trotzdem nicht. Wem wird der Auftrag erteilt? Welche Fragen müssen gestellt werden? Welche Fachbereiche werden berücksichtigt? Wie muss die gutachtliche Untersuchung erfolgen? Wie steht es mit Fremdanamnesen? Wie wird das Gutachten gelesen – oder: Ist das Gutachten überhaupt verständlich?
Die beteiligten Institutionen der Universitäten Bern und St.Gallen bieten eine kontinuierliche Weiterbildung im Gutachtensbereich an. Sie ist juristisch und medizinisch zugleich ausgerichtet. Die Weiterbildung sichert ein kontinuierliches Update im gesamten Gutachtensbereich. Zweimal jährlich werden an einem Nachmittag intensiv, konzentriert und praxisbezogen Fragen und Antworten zum Umgang mit Gutachten vorgestellt, diskutiert und erläutert.
Die Weiterbildung wird geleitet von Prof. Ueli Kieser (Recht), Prof. Frédéric Krauskopf (Recht) und Prof. Michael Liebrenz (Medizin). Weitere Referierende stellen spezifische Themen vor. Diskussionsrunden erlauben den Einbezug von weiteren Fragestellungen. Die Weiterbildungen finden alternierend in Bern und Zürich statt. Sie können einzeln besucht werden. Eine inhaltliche Teilnahme-Bestätigung wird nach vier besuchten Nachmittagen ausgestellt.
Die Weiterbildungen richten sich an Interessierte aus den Bereichen des Rechts und der Medizin: Vertretungen von Sozial-, Privat- und Haftpflichtversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, medizinische Sachverständige, Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Zivil- und Versicherungsgerichten und Vertretungen von Beratungsstellen.
Die Weiterbildungen finden im März jeweils in Bern und im September jeweils in Zürich statt. Es sind jeweils maximal 120 Teilnehmende zugelassen, um einen gegenseitigen Austausch und intensive Diskussionen zu ermöglichen. Bei Bedarf werden die Weiterbildungen in Zürich und Bern zusätzlich parallel geführt.
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Zielgruppe |
Die Weiterbildungen richten sich an Interessierte aus den Bereichen des Rechts und der Medizin: Vertretungen von Sozial-, Privat- und Haftpflichtversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, medizinische Sachverständige, Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Zivil- und Versicherungsgerichten und Vertretungen von Beratungsstellen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Prof. Dr. iur. Frédéric Krauskopf
Prof. Dr. med. Michael Liebrenz |
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Referierende |
Isabelle Rogg |