In und um Patchworkfamilien treten Spannungen und Konflikte auf, für welche das Gesetz oft keine spezifischen Antworten oder Lösungsverfahren bereit hält. Dementsprechend häufig müssen sich Gerichte, Kindes und Erwachsenenschutzbehörden und Mandatsträger, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, aber auch Behörden und Institutionen aller Art, mit komplexen Rechtsfragen um Patchworkfamilien auseinandersetzen.
Im Brennpunkt dieser Tagung stehen rechtliche Aspekte der Beziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern in Patchworkfamilien und zwischen ihnen und den «aussenstehenden» Erwachsenen und Kindern sowie der adäquate Kindesschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung liegt in der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen in verschiedenen Konstellationen der Patchworkfamilien.
Zwei weitere Referate befassen sich mit Planung und Regelung von vermögensrechtlichen Ansprüchen sowie mit vielen einzelnen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Patchworkfamilien. Den Abschluss bilden Erörterungen zivilprozessrechtlicher Aspekte, wie z.B. Gerichtsstand, sachliche Zuständigkeit und Einbezug «aussenstehender» Personen in das Verfahren.
Donnerstag, 27. Juni 2019, Grand Casino Luzern
Zielgruppe |
Gerichte, Kindes und Erwachsenenschutzbehörden und Mandatsträger, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, aber auch Behörden und Institutionen aller Art. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Ivo Schwander
lic. iur. Urs Vogel |
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Referierende |
Prof. Dr. iur. Tarkan Göksu
Sara Hampel, MLaw
Dr. iur. Christophe A. Herzig
Prof. Dr. iur. Stephanie Hrubesch-Millauer
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Simona Flaminia Liechti, MLaw
Dr. iur. Philipp Maier
Katharina Niederberger, MLaw
Stephanie Senn, dipl. Psych. FH
lic. iur. Urs Vogel |