Obwohl die neue Führung auf Vertrauen beruht, besteht seitens der Arbeitgeber ein Misstrauen oder müssen aufgrund internationaler Gerichtsverfahren interne Beweise gesichert werden, die auch vor Mitarbeiterdaten keinen Halt machen. Welche Rechte haben Arbeitnehmende und wo müssen sie sich Eingriffe in die Privatsphäre gefallen lassen? Gerade im öffentlichen Arbeitsrecht muss die Arbeitgeberin nachweisen, warum sie jemanden entlassen will, was wiederum zu einer verstärkten Sammlung von Unterlagen führt. Doch wo ist die Grenze?
Ziel des vorliegenden Intensivseminars ist, den Teilnehmenden einen Überblick über die aktuelle Praxis und Rechtsprechung im Zusammenhang von Datenschutz und Arbeitsrecht, Fokus interne Untersuchungen, zu geben.
Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen.
Es werden höchstens 36 Teilnehmende zugelassen. Das Seminar wird nur bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 22 Personen durchgeführt.
Schwerpunkte
– Grundlagen Datenschutz
– Umgang mit Beweissammlung für allfällige Entlassungen
– aktuelle Rechtsprechung
– interne Untersuchungen gestützt auf Gerichtsurteile
Dienstag, 2. April 2019, Hilton Zürich Airport
Zielgruppe |
Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche und Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger |
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Referierende |
lic. iur. Ivo Hoppler, MAS ECI
Prof. Dr. iur. Roland Müller
lic. iur. Judith Näf
Michael Valersi, M. Sc., CISA |