Thema und Adressatenkreis
Das Leistungsrecht der beruflichen Vorsorge bietet zahlreiche Problemstellungen, die allein gestützt auf die Gesetzgebung nicht zu lösen sind. Viele Fragen ergeben sich aus der Positionierung des BVG im Netz der sozialen Sicherheit, so beispielsweise aufgrund der Abhängigkeit zur Invalidenversicherung oder in der Frage der Überentschädigung. Andere Fragen beruhen darauf, dass nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dem Sozialversicherungsrecht angehört, währenddem in der weitergehenden Vorsorge Privatrecht zur Anwendung kommt. Eine zusätzliche Komplikation ergibt sich durch den Ausschluss der beruflichen Vorsorge vom ATSG.
Im vorliegenden Intensivseminar werden neue Fallkonstellationen aus der Gerichts- und Verwaltungspraxis der letzten zwei Jahre zur Sprache kommen. Folgende Themen stehen im Zentrum der Diskussion:
- Die Bedeutung der «Bindungswirkung» von Art. 23 BVG
- Die Frage der zuständigen Vorsorgeeinrichtung zur Leistungserbringung
- Die Auswirkungen des IV-Grades auf die Vorsorgeeinrichtung
- Der für die Vorsorgeeinrichtung relevante IV-Grad bei Teilinvalidität und Teilzeitpensum
- Leistungen der beruflichen Vorsorge im Verhältnis zu den Leistungen anderer Vorsorgeeinrichtungen
- Die Überentschädigungsberechnung und -kürzung
- Abwicklungsfragen der Leistungsverweigerung, des Ausschlusses von überobligatorischen Leistungen und bei Gesundheitsvorbehalten
- Das Zusammenspiel zwischen Obligatorium und weitergehender Vorsorge
- Die Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge, insbesondere aufgrund einer Begünstigung im Rahmen von Art. 20a BVG
- Vorleistungspflicht und Regress: Wie vorgehen?
Das Seminar will in erster Linie jenen Pensionskassenverantwortlichen «den Rücken stärken», die mit Leistungsentscheiden im Verkehr mit Versicherten und Gerichten zu tun haben. Anhand ausgewählter kniffliger Fälle sollen die Sensibilität für die Fragen einer korrekten Leistungsabwicklung und Leistungskoordination geweckt und die Fähigkeiten gefördert werden, mit den gesetzlichen und reglementarischen Bindungen und Freiheiten sachgerecht umzugehen. Es wendet sich im Weiteren an anwaltlich oder richterlich mit Fragen des Leistungsrechts der beruflichen Vorsorge konfrontierte Personen.
Es werden höchstens 28 Teilnehmende zugelassen.
Art der Durchführung
Am Seminar wird im Plenum und in Arbeitsgruppen gearbeitet. Anhand von Kurzreferaten wird auf die Themenstellung eingegangen, anschliessend werden Durchführungsfragen und Leistungsfälle möglichst auf Grund von Originalakten besprochen. Die Lösungsmöglichkeiten sollen unter den realen Bedingungen desRechtsalltags aufgezeigt werden. Damit soll das rasche Erkennen wichtiger Akten und ihre Bewertung nach Relevanz zur Falllösung gefördert werden.
Die Teilnehmenden sind eingeladen, vor dem Seminar bis zum 30. Juni 2019 Themen und Fälle einzubringen, die von allgemeinem Interesse sind und die in den Themenbereich des Seminars gehören. Die Fälle werden anonymisiert behandelt.
Montag, 9. bis Mittwoch 11. September 2019, Kartause Ittingen, Warth
Zielgruppe |
Das Seminar will in erster Linie jenen Pensionskassenverantwortlichen «den Rücken stärken», die mit Leistungsentscheiden im Verkehr mit Versicherten und Gerichten zu tun haben. Anhand ausgewählter kniffliger Fälle sollen die Sensibilität für die Fragen einer korrekten Leistungsabwicklung und Leistungskoordination geweckt und die Fähigkeiten gefördert werden, mit den gesetzlichen und reglementarischen Bindungen und Freiheiten sachgerecht umzugehen. Es wendet sich im Weiteren an anwaltlich oder richterlich mit Fragen des Leistungsrechts der beruflichen Vorsorge konfrontierte Personen. Es werden höchstens 28 Teilnehmende zugelassen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Programm |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminarleitung |
Dr. iur. Markus Moser
Dr. iur. Hans-Ulrich Stauffer |