Ausgewählte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis sprechen zu aktuellen und praxisrelevanten Themen aus den Bereichen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess. An der diesjährigen Tagung stehen drei Themenkreise im Vordergrund. Im Schwerpunkt Verfahrensbeteiligte soll beleuchtet werden, wie Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden mit Parteien im Ausland kommunizieren können, ohne den aufwändigen Weg der Amts- und Rechtshilfe zu beschreiten. Sind schliesslich Minderjährige im Verfahren involviert, stellen sich Fragen zu ihrem prozessualen Einbezug. In einem zweiten Schwerpunkt geht es um die Folgen der Digitalisierung, welche auch vor der Verwaltungsrechtspflege nicht Halt macht. Die Tagung wird abgerundet durch drei Referate zu schwierigen Abgrenzungsfragen im Rechtsmittelverfahren: Wo verläuft die oft verschwommene Trennlinie zwischen Aufsichtsbeschwerde und regulärem Rechtsschutz? Wie sind Anfechtungsobjekte im Grenzbereich zwischen «klassischer» Verfügung und typischem Realakt einzuordnen, etwa eine Note an einer Bildungseinrichtung? Und sodann: welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an die Begründung der Vorinstanz und der Beschwerdeschrift?

Donnerstag, 7. Juni 2018, Universität St.Gallen, Audimax

Zielgruppe

Die von der Universität St.Gallen und dem Bundesverwaltungsgericht jährlich durchgeführte Tagung für Verwaltungsrechtspflege richtet sich an Juristinnen und Juristen, welche in Verwaltung, Justiz, Advokatur und Unternehmen tätig sind.

Programm
ab 09.15 Begrüssungskaffee
09.45 – 09.50 Begrüssung Benjamin Schindler
Themenschwerpunkt Verfahrensbeteiligte
09.50 – 10.20 Zustellung an Verfahrensbeteiligte im Ausland Kaspar Plüss
10.20 – 10.50 Stellung von Minderjährigen im Verwaltungsverfahren Christophe A. Herzig
Matthias Jenal
10.50 – 11.05 Fragerunde und Diskussion Leitung:
Benjamin Schindler
11.05 – 11.35 Kaffeepause
Themenschwerpunkt Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens
11.35 – 12.05 Auswirkungen der Digitalisierung auf Verwaltungsverfahren – ein Überblick Caroline Brüesch
12.05 – 12.35 Ein praktisches Beispiel: Digital vom Gesuch zum Entscheid im Verwaltungsverfahren – Lücken und Tücken am Beispiel der Opferhilfe Blanca Anabitarte
12.35 – 12.50 Fragerunde und Diskussion Leitung:
Benjamin Schindler
12.50 – 14.00 Mittagspause mit Stehlunch
Themenschwerpunkt Grenzfälle im Rechtsmittelverfahren
14.00 – 14.30 Beschwerdelegitimation zwischen Aufsichtsbeschwerde und regulärem Rechtsschutz Julia Hänni
14.30 – 15.00 Beschwerdeobjekte zwischen Verfügung und Realakt Markus Müller
15.00 – 15.30 Kaffeepause
15.30 – 16.15 Bundesgerichtliche Kognition: Wann ist eine Beschwerde ans Bundesgericht genügend begründet? Und wann ein angefochtenes Urteil? Lorenz Kneubühler
16.15 – 16.45 Fragerunde und Diskussion Leitung
Benjamin Schindler
16.45 Schluss der Veranstaltung Leitung
Benjamin Schindler
Tagungsleitung

Prof. Dr. Benjamin Schindler
Professor für öffentliches Recht mit besonderer Berücksichtigung des Verwaltungsrechts und des Verfahrensrechts, Universität St.Gallen, benjamin.schindler@unisg.ch

Referierende

lic. iur. Blanca Anabitarte
Rechtsanwältin, LL.M., Leiterin Fachbereich Opferhilfe, Kanton Aargau

 

Prof. Dr. iur. Caroline Brüesch
MBA, ZHAW School of Management and Law

 

Prof. Dr. iur. Julia Hänni
Universität Luzern

 

Dr. iur. Christophe A. Herzig
Kinder- und Rechtsanwalt, Flückiger & Herzig, Bern

 

MLaw Matthias Jenal
Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber Obergericht des Kantons Uri, Verwaltungsrechtliche Abteilung

 

Dr. iur. Lorenz Kneubühler
Bundesrichter, Lausanne

 

Prof. Dr. iur. Markus Müller
Universität Bern

 

Dr. iur. Kaspar Plüss
Dozent ZHAW School of Management and Law