Blockchains und Kryptowährungen (wie etwa Bitcoins) stellen die an Zwangsvollstreckungsverfahren beteiligten Privaten und Behörden vor neue Herausforderungen. Ausländische Entwicklungen haben dazu geführt, dass ebenfalls in der Schweiz vermehrt nach Lösungen für eine Restschuldbefreiung gesucht werden. Neu und auslegungsbedürftig sind die Bestimmungen zur «Löschung» ungerechtfertigter Betreibungen (Art. 8a SchKG). In der Generalexekution wirft die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse an einzelne Gläubiger (Art. 260 SchKG) heikle Fragen auf; ebenso die verschiedenen zu beachtenden Fristen. Auch die Kollokation von gesicherten Forderungen (Pfandrecht oder Sicherungszession/-übereignung) in der Generalexekution ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Die jährlich stattfindende St.Galler SchKG-Tagung des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen bietet SchKG-PraktikerInnen ein Forum für praxisorientierte Weiterbildung zu ausgewählten aktuellen Themen. Zudem wird auch dem persönlichen Austausch unter den Teilnehmenden und mit den Referierenden genügend Platz eingeräumt.
Donnerstag, 20. September 2018, Grand Casino Luzern
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an juristisches Fachpersonal und Interessierte. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, LL.M. |
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Referierende |
Dr. iur. Marc Bernheim, LL.M.
lic. iur. Tatjana von Kameke, LL.M.
Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, LL.M.
Dr. iur. David Rüetschi
Prof. Dr. iur. Daniel Staehelin
lic. iur. Karl Wüthrich |