Auch wenn der Wortlaut der Bundesverfassung lediglich eine öffentliche Urteilsverkündung verlangt, vermag eine mündliche Verlesung des Urteils dem Anspruch auf Urteilsöffentlichkeit heute nicht mehr zu genügen. Die Zivilprozessordnung, das Bundesgerichtsgesetz und auch gewisse Kantonsverfassungen verlangen sogar explizit, dass Gerichtsentscheide der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Was bedeutet das konkret für die Gerichte? Müssen oder sollten im digitalen Zeitalter sämtliche Urteile im Internet abrufbar sein? Ist das überhaupt möglich? Wie wird die Urteilsöffentlichkeit auf Bundesebene und in den verschiedenen Kantonen gehandhabt? Und welche Entscheide hat das Bundesgericht in jüngster Zeit zum Thema Urteilsöffentlichkeit gefällt? Dies sind die Fragen, welche an der Tagung zur Urteilsöffentlichkeit im Zentrum stehen.
Mittwoch, 7. November 2018, KV Zürich Business School (Nachmittagsveranstaltung)
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich sowohl an RichterInnen und GerichtsschreiberInnen als auch an GeneralsekretärInnen von Gerichten sowie an VertreterInnen aus der Justizverwaltung und der Wissenschaft. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. Daniel Hürlimann
Prof. Dr. Benjamin Schindler lic. iur. Dominique Strebel |
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Referierende |
Dr. Thomas Hasler
lic. iur. Lukas Huber
Prof. Dr. Daniel Hürlimann
Salome Krieger
Prof. Dr. Benjamin Schindler
dipl. Ing.-Agr. et lic. iur. Claudia Schreiber
lic. iur. Dominique Strebel |