Die Urteilsfähigkeit einer Person spielt in vielen Rechtsbereichen eine bedeutende, aber auch differenzierte Rolle, z.B. bei der Ehefähigkeit, im Erbrecht, bei Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen aller Art (Verträge und Willenserklärungen des Sachen-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts), im Haftpflichtrecht, im Kindesrecht und im Erwachsenenschutz. In verschiedenen Konstellationen wird sogar im Verwaltungs- oder Strafrecht und im Verfahrensrecht direkt oder leicht adaptiert auf die Urteilsfähigkeit abgestellt. Die diesjährige St.Galler Tagung zur Urteilsfähigkeit des IRP-HSG erfasst ein breites Themenspektrum: Relativität der Urteilsfähigkeit, Überlegungen zur Vernunft, Urteilsfähigkeit von Kindern oder Jugendlichen mit schweren Erkrankungen, verschiedene Fallvignetten, Kriterien für die nachträgliche Feststellung der Urteilsfähigkeit, Vorausverfügungen und die neueste Entwicklung aus der Rechtsprechung.
Die Tagung ist ein beliebter Treffpunkt für lebhaften Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Referierenden und Teilnehmenden.
Schwerpunkte:
– Unklare Beschwerdebilder
– Selbständig oder unselbständig
– Hammer oder Schlüssel
– Invaliditätsgrad und Erwerbsmöglichkeiten
– Arbeitgeber oder arbeitgeberähnlich – zwei Begriffe
– Wagnis und mehr
Freitag, 16. März 2018, Swissôtel Zürich
Zielgruppe |
Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Mediziner sowie Interessierte |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Dr. iur. Frank Th. Petermann |
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Referierende |
PD Dr. med. Eva Bergsträsser
Prof. Dr. phil. Dagmar Fenner
Dr. med. Martin M. Guggenheim
Prof. Dr. phil. Henriette Haas
Prof. Dr. rer. publ. Andreas Kley
Dr. iur. Frank Th. Petermann
Dr. iur. Martina Sperlich, LL.M.
Dr. med. Witold Tur |