Dass im Sozialversicherungsrecht die Rechtsprechung zentral und wegleitend ist, steht fest. Das Bundesgericht klärt in jährlich rund 2000 Urteilen viele Fragen und steuert die Rechtsanwendung. Die Sozialversicherungsrechtstagung des Jahrs 2018 widmet sich den Brennpunkten der aktuellen Rechtsprechung. Im Vordergrund steht das Leistungsrecht, doch wirft die Tagung daneben auch Blicke auf das Verfahrensrecht und äugt hinüber ins Haftpflichtrecht. Damit bietet die Tagung Gelegenheit, neueste Entwicklungen der Rechtsprechung kennenzulernen und einzuordnen. Die Tagung will Impulse geben, Fragen stellen, Antworten diskutieren und Auswirkungen zeigen.
Die Referierenden sind seit langer Zeit im Sozialversicherungsrecht tätig und befassen sich tagtäglich mit der Rechtsanwendung. Damit ist Gewähr geboten für eine gehaltvolle, ertragsreiche Tagung.
An der Tagung werden Unterlagen abgegeben. Im Nachgang zur Tagung erscheint der Tagungsband, welcher die Referate der Tagung – teilweise in erweiter ter Fassung – enthalten wird. Dieser Tagungsband wird allen Teilnehmenden zugestellt werden.
Schwerpunkte:
– Unklare Beschwerdebilder
– Selbständig oder unselbständig
– Hammer oder Schlüssel
– Invaliditätsgrad und Erwerbsmöglichkeiten
– Arbeitgeber oder arbeitgeberähnlich – zwei Begriffe
– Wagnis und mehr
Dienstag, 4. September 2018, Grand Casino Luzern
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an an Anwältinnen und Anwälte, an Vertretungen von Versicherungen, an Mitglieder von Gerichten, an Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen und von Beratungsunternehmungen sowie an Vertretungen von Behörden. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser |
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Referierende |
lic. iur. Kaspar Gehring
lic. iur. HSG Isabelle Hoop
Dr. med. Jörg Jeger
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
Dr. iur.Hans-Jakob Mosimann
MLaw Sebastian Reichle
Dr. iur. Eva Slavik |