Was im Sozialversicherungsrecht ein Unfallereignis darstellt, wird durch das Gesetz klar umschrieben. Schwieriger zu beurteilen ist manchmal, welche Tatbestände unter den Unfallbegriff fallen. Das gilt gerade auch für Schreckereignisse: Raubüberfälle, Entführungen, Brandkatastrophen, Todesängste. Die Rechtsprechung hat immerhin für solche Ereignisse recht klare Konturen für die Annahme oder für die Verwerfung eines Unfallereignisses geschaffen. Eigentlich gilt dies auch für die weitere Frage, welche Folgen ein solches Schreckereignis noch haben kann: Psychische Folgen, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen usw. Aber umstritten ist die versicherungsrechtliche Einordnung des Schreckereignisses trotzdem sehr häufig.
Die Novembertagung 2018 geht diesen Fragen nach, beleuchtet die Rechtsprechung, klärt medizinische Aspekte und will Anregungen geben. An der Tagung, welche das Thema umfassend angeht, beleuchten die Referierenden die ihnen gestellten Fragen mit offenem Blick, auch kritisch und weiterführend. So will die Tagung ein verlässliches Fundament schaffen für eine überzeugende, schlüssige Einordnung von Schreckereignissen.
Die Referate sind praxisbezogen aufgebaut. Ein nach der Tagung erscheinender Tagungsband, welcher den Teilnehmenden zugestellt wird, enthält die Referate der Tagung. Durch dazwischen geschaltete Diskussionsblöcke wird ermöglicht, weitere Fragestellungen aufzugreifen und umfassend zu beleuchten.
Dienstag, 27. November 2018, Grand Casino Luzern
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an Vertretungen von Versicherungen (Sozialversicherungen, Privatversicherungen, Haftpflichtversicherungen), an die Anwaltschaft, an Mitglieder von Gerichtsbehörden, an Vertretungen von Rechtsschutzversicherungen, an Ärztinnen und Ärzte sowie und an weitere Interessierte. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser |
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Referierende |
Dr. med. Gerhard Ebner
Dr. med. Ulrike Hoffmann-Richter
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
Dr. iur. André Nabold
lic. iur. Kilian Ritler, LL.M. |