Was im Sozialversicherungsrecht ein Unfallereignis darstellt, wird durch das Gesetz klar umschrieben. Schwieriger zu beurteilen ist manchmal, welche Tatbestände unter den Unfallbegriff fallen. Das gilt gerade auch für Schreckereignisse: Raubüberfälle, Entführungen, Brandkatastrophen, Todesängste. Die Rechtsprechung hat immerhin für solche Ereignisse recht klare Konturen für die Annahme oder für die Verwerfung eines Unfallereignisses geschaffen. Eigentlich gilt dies auch für die weitere Frage, welche Folgen ein solches Schreckereignis noch haben kann: Psychische Folgen, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen usw. Aber umstritten ist die versicherungsrechtliche Einordnung des Schreckereignisses trotzdem sehr häufig.

Die Novembertagung 2018 geht diesen Fragen nach, beleuchtet die Rechtsprechung, klärt medizinische Aspekte und will Anregungen geben. An der Tagung, welche das Thema umfassend angeht, beleuchten die Referierenden die ihnen gestellten Fragen mit offenem Blick, auch kritisch und weiterführend. So will die Tagung ein verlässliches Fundament schaffen für eine überzeugende, schlüssige Einordnung von Schreckereignissen.

Die Referate sind praxisbezogen aufgebaut. Ein nach der Tagung erscheinender Tagungsband, welcher den Teilnehmenden zugestellt wird, enthält die Referate der Tagung. Durch dazwischen geschaltete Diskussionsblöcke wird ermöglicht, weitere Fragestellungen aufzugreifen und umfassend zu beleuchten.

Dienstag, 27. November 2018, Grand Casino Luzern

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich an Vertretungen von Versicherungen (Sozialversicherungen, Privatversicherungen, Haftpflichtversicherungen), an die Anwaltschaft, an Mitglieder von Gerichtsbehörden, an Vertretungen von Rechtsschutzversicherungen, an Ärztinnen und Ärzte sowie und an weitere Interessierte.

Programm
09.20 Begrüssung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
09.30 – 10.00 Schreckereignisse – ein Blick auf die Entwicklung der Rechtsprechung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
10.00 – 10.40 Versicherungsmedizinische Einordnung von Schreckereignissen Dr. med. Ulrike Hoffmann-Richter
10.40 – 11.10 Pause
11.10 – 11.50 Schreckereignisse aus medizinischtherapeutischer Sicht Dr. med. Gerhard Ebner
11.50 – 12.20 Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Schreckereignis Dr. iur. André Nabold
12.20 – 12.45 Diskussionsrunde I Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
12.45 – 14.00 Mittagspause
14.00 – 14.45 Schreckereignisse im Haftpflichtrecht Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
14.45 – 15.10 Diskussionsrunde II Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
15.10 – 15.30 Pause
15.30 – 16.00 Blick auf die Rechtsanwendung: Beispiele aus der Praxis der Suva lic. iur. Kilian Ritler, LL.M.
16.00 – 16.30 Diskussion eines aktuellen Sachverhaltes aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Alle Referierenden
16.30 Schluss der Veranstaltung
Tagungsleitung

Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Rechtsanwalt, Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Titularprofessor an den Universitäten Bern und St.Gallen, KSPartner, Zürich/St.Gallen

Referierende

Dr. med. Gerhard Ebner
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie(CH), Mitglied FMH, Praxis in Zürich, Zürich

 

Dr. med. Ulrike Hoffmann-Richter
Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Fachrichterin am Kantonsgericht Luzern, Luzern

 

Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Rechtsanwalt, Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Titularprofessor an den Universitäten Bern und St.Gallen, KSPartner, Zürich/St.Gallen

 

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt und Notar, Glarus

 

Dr. iur. André Nabold
Gerichtsschreiber, I. sozialrechtliche Abteilung, Bundesgericht, Luzern

 

lic. iur. Kilian Ritler, LL.M.
Rechtsanwalt, Bereichsleiter Einsprachen, Versicherungsleistungen Suva, Luzern