Die Digitalisierung macht vor den Arbeitnehmenden keinen Halt. Die Überwachung von Mitarbeitenden wird für die Betroffenen immer intransparenter. Manchmal ist selbst für die Entscheider nicht mehr so klar, warum sie eine Vorauswahl an Dossiers erhalten.
Das mobile Arbeiten führt zwar zu Freiheiten – aber die technischen Hilfsmittel führen zu einer neuen permanenten Überwachung, die sogar stärker in die Privatsphäre eingreifen könnte, als dies bisher war. Die Überwachung mit Ortungsdaten, SKIPE, elektronischer Agenda nimmt zu; der Persönlichkeitsschutz darf aber nicht vergessen werden.
Ziel des vorliegenden Intensivseminars ist, den Teilnehmenden einen Überblick über die aktuelle Praxis und Rechtsprechung im Zusammenhang von Datenschutz und Arbeitsrecht zu geben.
Schwerpunkte
– Grundlagen Datenschutz
– Datenschutzrevision hinsichtlich Arbeitnehmende
– Backgroundchecks der Mitarbeitenden
– Indirekte Überwachung von Mitarbeitenden
Mittwoch, 31. Oktober 2018, KV Zürich Business School
Zielgruppe |
Das Intensivseminar richtet sich an Datenschutzverantwortliche, Compliance-Verantwortliche, Unternehmensjuristen, die mit Personalfragen konfrontiert sind sowie an HR-Verantwortliche. Daneben sind Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Gerichten und Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen angesprochen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger |
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Referierende |
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
Dr. iur. Adrian Lobsiger, LL.M.
lic. iur./exec. MBA HSG Ursula Uttinger
Michael Valersi, M. Sc., CISA
Prof. Dr. Antoinette Weibel |