Die Arzthaftung ist ein Rechtsgebiet, das sowohl für Juristen als auch für Mediziner im Praxisalltag eine Herausforderung in fachlicher und menschlicher Sicht darstellt. Ziel dieses zweitägigen Intensivseminars ist es, Brennpunkte der Arzthaftung an der interdisziplinären Schnittstelle von Recht und Medizin aufzuzeigen.
Das Intensivseminar behandelt praxisbezogen das Thema Sorgfaltspflichtverletzungen in der Orthopädie. Ebenso wird die aussergerichtliche Begutachtung von Ärztehaftpflichtfällen durch die FMH-Gutachterstelle thematisiert. Nebst dem medizinischen Fachbereich der Orthopädie wird die Thematik «haftpflichtrechtlich relevante Fehlleistungen in der praktischen Neurologie» vertieft behandelt werden.
Die richterliche Sichtweise zum deutschen Arzthaftungsrecht und fachliche Synergien zum helvetischen Arzthaftungsrecht werden ein weiterer Schwerpunkt dieses Intensivseminars sein. Ebenso werden praxisbezogene Aspekte der Rechtsmedizin und der Patientensicherheit im Kontext mit dem Arzthaftungsrecht aufgegriffen und genau beleuchtet werden.
12./13. November 2018, Seehotel Waldstätterhof, Brunnen
Zielgruppe |
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen und Versicherungsjuristen/-innen, an Mediziner, die sich mit den rechtlichen Anforderungen im medizinischen Alltag auseinanderzusetzen haben, Riskmanager und Spitalverantwortliche mit Bezügen zur Medizinalhaftung sowie an Vertretungen von Behörden (Gesundheitsdirektionen, Bundesämter etc.) und von Gerichten. |
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Durchführungsvorbehalt |
Das Seminar wird nur bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 26 Personen durchgeführt. An das Seminar werden höchstens 40 Teilnehmende zugelassen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter
Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M. |
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Referierende |
Dr. med. Josef E. Brandenberg
Dr. med. Stefan Gerhard Hägele-Link
Dr. iur. Caroline Hartmann
Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter
Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.
Dr. med. Bruno Liniger
Dr. pharm. Enea Martinelli
PD Dr. sc. cur. René Schwendimann
Dr. iur. Thomas Steiner |