Arbeitsrecht und berufliche Vorsorge – Bezüge, Fallstricke, Zwänge und Freiheiten
Die diesjährige Tagung im Paul Klee Zentrum geht auf vielfältige Querbezüge zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht ein: Im Zentrum stehen die berufliche Vorsorge und die damit zusammenhängenden Problemkreise. Arbeitgebende haben die Arbeitnehmenden berufsvorsorgerechtlich zu versichern. Wo tun sie das? Und welches ist der erfasste Kreis von Arbeitnehmenden? Können Arbeitnehmende bei der Wahl der Vorsorgeeinrichtung mitwirken? Wie ist das Verhältnis zwischen Lohnfortzahlung und Pensionskassenleistung? Wer kann in der Vorsorgekommission mitwirken? Fragen zu Hauf!
Die Tagung gibt erfahrenen Referierenden die Gelegenheit, Standpunkte zu vertreten und Antworten zu geben. Dabei wird immer der Blick auf das Arbeitsrecht und zugleich auf das Versicherungsrecht gerichtet. Praxisbezüge sind zentral.
Die Tagung will damit ermöglichen, die massgebenden Fragestellungen zu erkennen und richtige Antworten zu geben.
Schwerpunkte
– Berufsvorsorgerechtliche Pflichten von Arbeitgebenden
– Wechsel der Pensionskasse – Fallstricke und Chancen
– Auffangeinrichtung – ein fundierter Blick
– Arbeitgeberbeitragsreserven und Fragen der Finanzierung
– Versicherter Lohne in der beruflichen Vorsorge
Mittwoch, 26. September 2018, Zentrum Paul Klee, Bern
Zielgruppe |
Die Tagung richtet sich an Vertretungen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, an Anwältinnen und Anwälte, an Personen aus dem Versicherungsbereich, an Mitglieder von Zivil- und Versicherungsgerichten und an beratend tätige Personen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Dr. iur. Adrian von Kaenel |
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Referierende |
Mario Bertschi
Dr. rer. publ. et lic. iur. Alfred Blesi
lic. iur. Evelyn Schilter, LL.M. |