Kompetenzzentrum Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn einige Bereiche und bestimmte Arbeitnehmer davon ausgenommen sind, ist diese Vorschrift für die Schweiz immer noch sehr bedeutsam. Daran hat auch die Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz nur wenig geändert. Gleichzeitig ist die Arbeitszeitflexibilisierung unaufhaltsam, nicht zuletzt wegen der Digitalisierung und der daraus entstehenden Möglichkeit zu mobilen Arbeitsplätzen. Doch die Flexibilisierung der Arbeitszeit bietet nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Der Druck zur ständigen Erreichbarkeit auch ausserhalb der Arbeitszeit wirft zusätzliche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf.
Am Forum des neu gegründeten Zentrums vom 3. September 2018 präsentieren Vertreter von seco, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie aus der Praxis ihre Sicht zur Entwicklung und Situation. Nach den Input-Referaten besteht im Rahmen einer Paneldiskussion die Gelegenheit, die offenen Fragen mit den Fachleuten zu diskutieren. Dabei wird der Blick auf das Arbeitsrecht einerseits und das Versicherungsrecht anderseits gerichtet. Das Forum soll Gelegenheit bieten, die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Letztlich soll Klarheit geschaffen werden, wie sich die rechtliche Situation heute darstellt und welche Entwicklungen im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zukünftig möglich wären.
Im Anschluss an das Forum wird ein Apéro riche offeriert, bei dem die Teilnehmenden die Gelegenheit nutzen sollten, ohne Protokollzwang die Diskussionen weiterzuführen.
Schwerpunkte
– Aktuelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
– Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
– Vor- und Nachteile der Arbeitszeiterfassung
– Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung
– Auswirkungen der Arbeitszeitflexibilisierung
– Zukünftige Entwicklung von Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitflexibilisierung
– Diskussion der aktuellen Situation mit Chancen und Risiken
Montag, 3. September 2018, Radisson Blu Airport Zurich (Nachmittagsveranstaltung)
Zielgruppe |
Das Forum richtet sich an HR-Verantwortliche, Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Anwältinnen und Anwälte sowie an Mitarbeitende von Versicherungen. |
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Programm |
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Tagungsleitung |
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Prof. Dr. iur. Roland Müller |
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Referierende |
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Sabine Krauss
lic. iur. Daniella Lützelschwab
lic. iur. Corina Müller Könz
lic. iur. Mathias Regotz |