Observation und Gutachten – ein geschärfter Blick auf die aktuelle Gesetzeslage im Sozialversicherungsrecht

Oft werden bei Gutachten auch Berichte über Observationen einbezogen. Die Veranstaltung vom 24. September 2019 richtet einen geschärften Blick auf die aktuelle Praxis zu den Observationen. Es geht um die neuen gesetzlichen Bestimmungen von Art. 43a und Art. 43b ATSG und die dazu gehörigen Verordnungsbestimmungen. Was gilt bei Observationen im Sozialversicherungsrecht? Wie geht die sachverständige Person mit Observationsergebnissen um?

Dienstag, 24. September 2019,  Zurich Marriott Hotel (Nachmittagsveranstaltung)

 

Zur Veranstaltungsreihe

Gutachten haben im Haftpflicht- und Versicherungsbereich eine herausragende Bedeutung. In den vielen Fällen werden sie standardmässig – vielleicht gar routinemässig – in Auftrag gegeben. Einfach ist der Umgang mit Gutachten trotzdem nicht. Wem wird der Auftrag erteilt? Welche Fragen müssen gestellt werden? Welche Fachbereiche werden berücksichtigt? Wie muss die gutachtliche Untersuchung erfolgen? Wie steht es mit Fremdanamnesen? Wie wird das Gutachten gelesen – oder: Ist das Gutachten überhaupt verständlich?

 

Die beteiligten Institutionen der Universitäten Bern und St.Gallen bieten eine kontinuierliche Weiterbildung im Gutachtensbereich an. Sie ist juristisch und medizinisch zugleich ausgerichtet. Die Weiterbildung sichert ein kontinuierliches Update im gesamten Gutachtensbereich. Zweimal jährlich werden an einem Nachmittag intensiv, konzentriert und praxisbezogen Fragen und Antworten zum Umgang mit Gutachten vorgestellt, diskutiert und erläutert.

 

Die Weiterbildung wird geleitet von Prof. Ueli Kieser (Recht), Prof. Frédéric Krauskopf (Recht) und Prof. Michael Liebrenz (Medizin). Weitere Referierende stellen spezifische Themen vor.  Diskussionsrunden erlauben den Einbezug von weiteren Fragestellungen. Die Weiterbildungen finden alternierend in Bern und Zürich statt. Sie können einzeln besucht werden. Eine inhaltliche Teilnahme-Bestätigung wird nach vier besuchten Nachmittagen ausgestellt.

 

Die Weiterbildungen richten sich an Interessierte aus den Bereichen des Rechts und der Medizin: Vertretungen von Sozial-, Privat- und Haftpflichtversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, medizinische Sachverständige, Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Zivil- und Versicherungsgerichten und Vertretungen von Beratungsstellen.

 

Die Weiterbildungen finden im März jeweils in Bern und im September jeweils in Zürich statt. Es sind jeweils maximal 120 Teilnehmende zugelassen, um einen gegenseitigen Austausch und intensive Diskussionen zu ermöglichen. Bei Bedarf werden die Weiterbildungen in Zürich und Bern zusätzlich parallel geführt.

 

Nächste Veranstaltung:
März 2020: Wie wird ein Gutachten gewürdigt?

Zielgruppe

Die Weiterbildungen richten sich an Interessierte aus den Bereichen des Rechts und der Medizin: Vertretungen von Sozial-, Privat- und Haftpflichtversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, medizinische Sachverständige, Anwältinnen und Anwälte, Vertretungen von Zivil- und Versicherungsgerichten und Vertretungen von Beratungsstellen.

Programm
ab 13.15 Begrüssungskaffee
13.45 Begrüssung
14.00 – 14.45 Themenarbeit I: Würdigung der neuen Gesetzesbestimmungen zur sozialversicherungsrechtlichen Observation
Prof. Kieser erläutert die voraussichtlich ab Herbst 2019 in Kraft stehenden neuen rechtlichen Grundlagen (Art. 43a und Art. 43b ATSG) zur Observation im Sozialversicherungsrecht
14.15 – 15.30 Themenarbeit II: Die neuen Verordnungsbestimmungen zur Observation
Isabelle Rogg, BSV, geht auf die voraussichtlich ab Herbst 2019 in Kraft stehenden neuen Verordnungsbestimmungen zur Observation ein. Erläutert werden auch die dazu gehörigen Regelungen in den Wegleitungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
15.30 – 15.45 Pause
15.45 – 16.30 Themenarbeit III: Was macht die sachverständige Person mit Ergebnissen der Observation?
Prof. Liebrenz bespricht den Umgang mit Observationsergebnissen bei der medizinischen Begutachtung.
16.30 – 17.15 Themenarbeit IV: Podiumsdiskussion
An der Podiumsdiskussion, welche unter Beteiligung der Referierenden geführt und von Prof. Kieser geleitet wird, nehmen auch die Tagungsteilnehmerinnen und teilnehmer teil – ihre Fragen, Einwendungen und Anregungen werden direkt einbezogen. Mit der Podiumsdiskussion soll das Thema abgerundet und zusätzlich auf die Praxis bezogen werden.
17.15 Abschluss der Veranstaltung
Tagungsleitung

Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Rechtsanwalt, Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen, Titularprofessor an den Universitäten Bern und St.Gallen, Partner bei KSPartner, Zürich

 

Prof. Dr. iur. Frédéric Krauskopf
Direktor des Instituts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Ordentlicher Professor für Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Leiter des Departements für Privatrecht, Universität Bern

 

Prof. Dr. med. Michael Liebrenz
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Zertifizierter Gutachter SIM, Institut für Rechtsmedizin, Chefarzt Forensisch-Psychiatrischer Dienst (FPD), Universität Bern

Referierende

Isabelle Rogg
Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Leiterin Bereich Recht, Bern