Vertiefende, modulare Weiterbildung im Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht
In der klassischen juristischen Ausbildung kommt den Schadenüberwälzungsmechanismen nicht diejenige Bedeutung zu, welche dieser Rechtsbereich tatsächlich hat. Die Fachausbildung Haftpflicht- und Versicherungsrecht (Certificate of Advanced Studies, 10 ECTS) füllt diese Lücke.

Nächste Durchführung (20.): September 2025 bis Februar 2026
Provisorische Daten mit neuem inhaltlichem Aufbau:
Modul 1: 10. – 13. September 2025
Modul 2: 29. – 31. Oktober 2025
Modul 3: 26. – 28. November 2025
Modul 4: 14. – 16. Januar 2026
Modul 5: 18. – 20. Februar 2026

Laufende Durchführung (19.):
September 2024 bis Juni 2025 ausgebucht

Hinweis: Sollte Präsenzunterricht vorübergehend unzulässig oder nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor, den Start der Durchführung zu verschieben bzw. einzelne Module ausschliesslich online durchzuführen.

Ziel des Lehrgangs

Aktive Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Der Lehrgang soll den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse in allen Bereichen des Schadenausgleichs vermitteln. Es geht um:

• Grundlagen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung
• Leistungssystem der Sozialversicherungen für kurz- und langfristige Leistungen
• Privatversicherungsrecht als AVB-Recht
• Berechnung des haftpflichtrechtlichen Schadens bei Invalidität und Tod
• Koordination zwischen den Leistungen von Haftpflicht, Sozial- und Privatversicherung
• Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Leistungsfestsetzung und haftpflichtrechtlichen Ersatzleistung.

Daneben werden das Verfahren, das taktisch richtige Vorgehen und weitere praxisrelevante Aspekte behandelt.

Zielgruppe

Der Lehrgang versteht sich als weiterführende Ausbildung und setzt deshalb gute Grundkenntnisse im Haftpflicht- und Versicherungsrecht voraus. Er richtet sich an Personen, die in diesem Bereich eine Spezialisierung anstreben oder ihre Fachkenntnisse vertiefen wollen, insbesondere an:

• Anwältinnen und Anwälte
• Mitarbeitende von Privatversicherungsunternehmen
• Mitarbeitende von Sozialversicherungseinrichtungen
• Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen
• Angehörige von Gerichten
• Personen aus dem Beratungsbereich

Dauer und Umfang

Der Lehrgang beginnt im September 2024 und endet im Juni 2025. Er umfasst 15 Präsenztage in 5 Modulen. Die Teilnehmenden bereiten sich im Selbststudium auf die Module vor und reflektieren die erlernten Inhalte in einer Lernkontrolle.

Modul 1

Grundlagen des Schadenausgleichs

Vertragliche und ausservertragliche Haftung; System der Sozialversicherung, Unterstellung und Beiträge; Grundzüge und Besonderheiten der Privatversicherung

Modul 2

Risiken und Leistungen in der Sozialversicherung

Invaliditätsbegriff; Vergleichseinkommen: Valideneinkommen und Invalideneinkommen; Invalidität in den einzelnen Sozialversicherungszweigen/Unfallbegriff/Kausalität; Invalidität bei Selbstständigerwerbenden, Teilerwerbstätigen und Nichterwerbstätigen; Leistungen bei Invalidität; Koordination von Sozialversicherungsleistungen; Leistungen bei Tod; Blicke auf die Krankenversicherung und das System der beruflichen Vorsorge

Modul 3

Personenschaden und Koordination

Grundsätze des Schadens und der Schadensberechnung; Schaden infolge Körperverletzung; Schaden infolge Tötung; Kapitalisieren und Verrenten; Schadenersatzbemessung; Extrasystematische Koordination

Modul 4

Haftpflichtrecht – Verjährung – Pflichtversicherung – Staatshaftung

Kausalhaftung, insbesondere nach SVG; Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht, Kollision, Insassen); Verjährung; Pflichtversicherungen; Haftung aus Dienstleistungsverträgen; Staatshaftung

Modul 5

Verfahren – Aktuelles – Gesamtfall

Grundsätze und Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens und des Gerichtsverfahrens; Ausgestaltung, Fallstricke und Besonderheiten des Zivilprozesses; Wiedererwägung und Revision in der Sozialversicherung; Krankentaggeldversicherung; Gesamtfall

Lehrgangsleitung

Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA, Ordentlicher Professor für Sozialversicherungsrecht und Privatversicherungsrecht an der Universität Luzern, Direktor des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo), Mitglied der Geschäftsleitung des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE), Schriftleiter HAVE, Küttigen

 

Prof. Dr. iur. Frédéric Krauskopf, Rechtsanwalt, L.L.M.
Ordentlicher Professor für Privatrecht und Rechtsvergleichung an den Universität Bern, Direktor des Instituts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht der Universität Bern (IHVR), Mitglied der Geschäftsleitung des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE), Freiburg

 

Prof. Dr. iur. Vito Roberto, Rechtsanwalt, LL.M.
Ordentlicher Professor für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen (IRP-HSG)

 

Dr. iur. Bernhard Stehle, Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter für Vertrags- Haftungs- und Gesellschaftsrecht an der Universität St.Gallen und an der OST- Ostschweizer Fachhochschule, St.Gallen, Partner bei Reichle Stehle Rechtsanwälte, St.Gallen

 

Referierende

Dr. iur. Kaspar Gehring
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Mitglied der Geschäftsleitung des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE), Partner bei KSPartner, Zürich

 

Dr. iur. Volker Pribnow
Rechtsanwalt, langjähriger Referent des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen in den Bereichen Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter für Privatversicherungsrecht an der Universität Freiburg, Mitglied des Vorstands des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE), Partner bei Advokatur Baden, Baden (bis 19. Durchführung)

 

Dr. h.c.  Stephan Weber (Gastreferent)
CEO und Inhaber der Leonardo Productions AG, Schiedsrichter Ostschweizer Schiedsordnung und em. Handelsrichter ZH, Mitbegründer des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE), Autor der Barwerttafeln Stauffer/Schaetzle sowie zahlreicher Publikationen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Eglisau (bis 19. Durchführung)

 

Die Lehrgangsleitung behält sich vor, Verantwortliche und Referierende zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Personelle Änderungen sind vorbehalten.

Kosten des Lehrgangs

Die Kosten des Lehrgangs betragen CHF 15’400. Zahlung in Raten auf Anfrage möglich.

Inbegriffen sind die Kursunterlagen, der Zugang zur Online-Lernplattform des IRP-HSG und zu <judocu>, die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, die Mittagessen inkl. Mineralwasser und Kaffee sowie die Pausenverpflegungen.

Nicht inbegriffen sind Anreise, Abendessen und Unterkunft.

Organisation

Der Lehrgang wird vom Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE) durchgeführt.

Zertifikat

Teilnehmende, die alle Module besucht und die jeweils durchgeführten Lernkontrollen erfolgreich absolviert haben, erhalten das mit 10 ECTS bewertete Zertifikat (Certificate of Advanced Studies: CAS «Haftpflicht- und Versicherungrecht»). Es handelt sich um ein universitäres Postgraduate-Zertifikat des IRP-HSG.

Bei Nichtbestehen der Lernkontrollen wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt.

Zahl der Teilnehmenden

Pro Lehrgang werden höchstens 28 Teilnehmende zugelassen, damit eine optimale Lehr- und Lernatmosphäre gewährleistet werden kann. Es soll damit der Austausch zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sowie zwischen den Teilnehmenden selbst gefördert werden.

Die Organisatoren behalten sich vor, den Lehrgang nicht durchzuführen, wenn eine Teilnehmerzahl von 18 nicht erreicht wird.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich online an und senden Sie uns zusätzlich Ihre Unterlagen (Lebenslauf und Ausbildungsnachweis) an cas-irp@unisg.ch.

Zulassung

Die Teilnehmenden verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Studium (Lizentiat oder Master) und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) prüft die Anmeldungen und entscheidet über die Zulassung grundsätzlich entsprechend dem Eingang der Anmeldungen. Sie kann in besonderen Fällen – insbesondere bei langjähriger spezifischer Berufserfahrung – Personen ohne juristisches Studium zulassen.

Beratung

Nutzen Sie die Gelegenheit und rufen Sie uns an, um mehr über diesen Lehrgang in einem persönlichen Gespräch zu erfahren.